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Das Jahr 2016 ist fast Geschichte und wenn man dem Sprichwort „Am Ende wird alles gut“ glauben schenken darf, scheint auch dieses Jahr für die GEMA am Ende noch gut zu werden. Nintendo hat die neue Konsole Switch vorgestellt, Musik-Marketing.net ging wieder Online und YouTube einigte sich nach 7 Jahren streit, wieder mit der GEMA. Nach langen hin und her fanden die beiden, außergerichtlich eine Lösung, was speziell dem deutschen Endkunden der Google-Tochter freuen dürfte.
Warum haben die GEMA und YouTube sich überhaupt gestritten?
Im Oktober 2006 übernahm Google die Videoplattform YouTube für 1,65 Milliarden US-Dollar. Zu diesem Zeitpunkt EXISTIERTE noch ein Lizenzvertrag zwischen der GEMA und YouTube. Als der Vertrag 2009 auslief, scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien und YouTube stellte jegliche Zahlungen ein. Sie wollten nicht mehr für Musikstücke bezahlen, die von Usern auf die Plattform hochgeladen wurden. Obwohl Sie durch diese Videos viel Geld verdienen, wichen Sie nicht von der Meinung ab, dass nicht Sie als Video-Host-Anbieter für die Lizenzen der verwendeten Musik verantwortlich seien. Der Uploader selbst sollte die Lizenz-Gebühren an die GEMA zahlen.
Die deutsche Musik-Verwertungsgesellschaft sah das anders. Gerichtsverhandlungen folgten und das ganze zog sich über sieben Jahre hin. Mal gewann die GEMA, mal YouTube.
Im Jahre 2011 fing YouTube an, die Videos zu blockieren und gaben der GEMA die Schuld für diese Aktion. Auf den Sperrtafeln stand, dass die GEMA diese Sperrung gefordert habe und verantwortlich dafür sei. YouTube behauptete auch, dass die GEMA Ihnen die Verlagsrechte nicht zur Verfügung gestellt haben, verschwiegen aber, dass Sie die Rechte nicht erwerben wollten. Daraufhin verlangte die GEMA die Richtigstellung und YouTube veränderte den Wortlaut. Aber diese Aktion mit den irreführenden Sperrtafeln, brachte genau die Wirkung, die YouTube sich erhofft hatte, denn die Öffentlichkeit glaubte von dem Tage an, dass die GEMA Schuld an den ganzen Sperrungen sei.
Was genau wurde jetzt vereinbart?
Was genau im Lizenzvertrag vereinbart wurde, ist bis zum heutigen Datum nicht bekannt. YouTube hat eine Entschädigung in unbekannter Höhe an die GEMA entrichtet, für den Zeitraum von 2009 bis 2016. Über die Abgabe pro Stream, der an die GEMA gezahlt wird, wurde mit Google stillschweigen vereinbart. Das war Teil der Vereinbarung, hieß es von Seiten der GEMA. Google möchte nicht, dass Details an die Öffentlichkeit gelangen.
Wem nützt am Ende diese Vereinbarung zwischen der GEMA und Youtube?
In erster Linie nützt sie dem Endkunden, dem User, der seine Musik auf YouTube hören oder sehen möchte. Denn ab jetzt ist ihm diese wieder frei zugänglich. Die Reaktionen von Seiten der User sind daher auch durchweg Positiv gewesen.
Auch YouTuber, bzw. Content Creator, wie YouTube sie nennt, haben einen Nutzen aus dieser Vereinbarung.
Speziell “Let´s Player” dürften von diesen Vertrag profilieren, denn jetzt können Sie wie Ihre Kollegen aus anderen Ländern, die InGame Musik wieder laufen lassen. Viele sind, damit es nicht so still ist, den Weg über GEMA-freie Musik gegangen, was teilweise nicht wirklich zum guten für das Let´s Play war.
Werden die Urheber durch diesen Lizenzvertrag jetzt fair bezahlt?
Das kann nur die Zeit beantworten, denn in welcher Höhe die Abgabe sein wird, ist unbekannt. Ebenso wurde nicht bekannt gegeben, wie weit die Abgabe von der Forderung der GEMA abweicht. Die GEMA verlangte noch vor kurzem 0,375 Cent pro Stream, doch die werden es mit Sicherheit nicht sein.
Es wird sich um weitaus weniger handeln. Ich gehen von einer Vergütung in Höhe eines Musik-Streaming-Dienst Anbieters wie Spotify oder Apple Music aus. Somit bleibt für den Urheber am Ende nicht viel übrig. Laut internen Kreisen, soll aber nicht das „Pauschal-Prinzip“ angewandt worden sein.
In anderen Ländern zahlt YouTube nämlich ein Pauschalbetrag an die Verwertungsgesellschaften und nicht wie jetzt, pro Klick bzw. Stream. In Deutschland wird dafür von YouTube ein System eingesetzt, dass die Verwertungsgesellschaft über Aufrufzahlen benachrichtigt und Anhand dieser Angaben, zahlt YouTube den vertraglichen Betrag an die GEMA aus.
Ist der Streit jetzt endgültig vorbei?
Erstmal sind die Streitigkeiten wegen der Abgabe an die Urheber beigelegt. Alle Verfahren wurden eingestellt und YouTube ist dabei, alle Sperrtafeln, die seit 2011 angelegt wurden, zu entfernen. Da die Video-Plattform auch auf Anfrage nie genauen Zahlen angegeben hat, kann man noch nicht einschätzen, wie lange dieser Prozess dauern wird, bis alle Videos wieder frei erreichbar sind.
Was bedeutet das jetzt für YouTube?
Ein Thema der Gerichtsverhandlungen, war die Lizenzabgabe. YouTube weigerte sich und dieser Punkt ist mit der Unterzeichnung des aktuellen Vertrages immer noch offen. Aber sie konnten mit der Einigung eine Schadensersatzklage abwenden und die Urteile, die 2015 gegen YouTube ausgesprochen wurden, sind ebenfalls nicht mehr Rechtskräftig und wurden eingestellt. Durch die Freischaltung der gesperrten Videos wurde das Image von YouTube gegenüber dem Endkunden wieder positiv verbessert und neue Einnahmequellen sind entstanden. Diese Videos sind zwar durch die Abgabe an die GEMA mit etwas verlust belastet, bringen dem Internetunternehmen aber mit der Zeit wieder Gewinne ein.
Konnte man zuvor kein Geld mit YouTube verdienen?
Bevor es zu dem aktuellen Vertrag kam, konnten Rechteinhaber Ihre Vergütung auf einem anderen Weg einholen. Dieser Weg hatte jedoch nichts mit der GEMA zu tun. Über Aggregatoren gab es Angebote, seine Musik, als Fingerprint bei YouTube einzureichen. Für diesen Service nahmen die Aggregatoren einen einmaligen Betrag.
Fingerprint ist ein Teil des Content ID Programmes von YouTube, welches jedes neue Video nach urheberrechtlich geschützter Musik scannt. Wurde ein Song mit dem Fingerprint versehen und in die Datenbank aufgenommen, funktionierte das System meist fehlerfrei. Hat Content ID ein geschütztes Musikstück entdeckt, wurde der User mit einer Nachricht darauf hingewiesen, dass er urheberrechtliches Material verwendet. Entweder, man ließ das Video so wie es war und das Audio von dem Video wurde stumm geschalten, oder man gab die Werbeeinnahmen des Videos an den Urheber ab. So bekam man zumindest einen kleinen Teil seiner Tantiemen für die Verwendung seiner Musik über YouTube erstattet.
Ist YouTube Red auch berücksichtigt worden?
YouTube Red war der GEMA sehr wichtig. Sie wusste, dass der Abo-Service bald auch den Weg über den großen Teich nach Europa nehmen würde und schloss in der neuen Vereinbarung diesen Service mit ein. Sobald ein YouTuber, der im Red Programm mitwirkt, in seinen Videos Musik von Künstlern der Verwertungsgesellschaft verwendet, bekommt der Urheber ebenfalls seinen Anteil.
Was bedeutet diese Vereinbarung jetzt für uns als Urheber?
Was bekomme ich als Texter oder Komponist pro Stream von der Gema? Auf diese Frage reagierte die Gema sehr zurückhaltend, denn diese Auskunft steht unter der vertraglich vereinbarten Schweigepflicht beider Vertragspartner. Als GEMA-Mitglied bekommt man ab sofort Tantiemen, wenn eine Komposition oder Text auf YouTube verwendet wird. Der etwas umständliche Weg über das Fingerprint Erkennungssystem sollte jetzt wegfallen.
Laut Aussage der Verwertungsgesellschaft, wird die Abgabe aus einer Mindestzahlung und Umsatz des Videos berechnet. So werden auch von nicht monetarisierten Videos der Anteile an den Urheber ermöglicht. YouTube kündigte an, dass Sie in Zukunft mehr in das Filtersystem Content ID investieren wollen, um so eine Reibungslose und bessere Erkennung von Urheberrechtsverletzungen zu erkennen. Dadurch soll zukünftig ein besserer Schutz für Rechtsinhaber gewährleistet sein.
Hat das ganze einen Haken?
Meiner Meinung nach ist der Haken bei der Vereinbarung, dass die Abgaben an die GEMA von YouTube FREIWILLIG sind. Die GEMA hat weiterhin keinen Anspruch auf Gelder, seitens des amerikanischen Internetgiganten. Sollte ein weiterer Streit entfachen, könnten YouTube die Zahlungen ohne weiteres einstellen. Somit ist die GEMA im Grunde durch YouTube erpressbar. Hier könnte nur die Politik etwas bewirken und zwar mit einem entsprechenden Gesetz.
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