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“Darf ich Meine Musik verkaufen ohne GEMA, oder bekomme ich dann Ärger?” oder “Muss ich bei der GEMA eintreten, wenn ich über iTunes und Co. Musik verkaufen möchte ?”, diese Fragen bekam ich schon oft in E-Mails. Meine Antwort lautet meist, was hat die GEMA mit dem Verkauf von Deiner Musik zu tun?
Die GEMA und das Urheberrecht
Als Künstler möchte man mit seiner Musik immer auf der rechtlich sicheren Seite stehen. Es sollte sichergestellt sein, dass sich das Meisterwerk an Komposition und Text nicht einfach ein Zweiter beim Sonntagskaffee aneignet.
Wenn man sich mit anderen Musikern über dieses Thema unterhält, kommt oft die Aussage “Wenn man seine Titel bei der GEMA angemeldet hat, sind diese von diesem Tage an geschütz”. Hmm, klingt im ersten Augenblick einleuchtend und plausibel, denn bei der GEMA gibt man ja bei der Werkanmeldung ein Datum mit an, aber leider ist diese Aussage komplett falsch !!!
Denn die GEMA schützt nicht Deine Musik oder das Urheberrecht, sondern Du trittst mit der Werkanmeldung das Verwertungsrecht des Werkes ab. Anders gesagt, Du erlaubst der GEMA, in Deinen Namen Gelder einzufordern, wenn dritte Deine Musik benutzen bzw. schon benutzt haben.
Die GEMA hat mit den Schutz der Urheberrechte eines Liedes nichts zu tun.
Dieser Irrglaube, dass man mit Hilfe der GEMA seine Werke schützen lassen kann, ist vielleicht auch dadurch entstanden, weil in §10 des aktuellen Urhebergesetzes festgelegt wurde, dass man als Urheber in der Beweispflicht steht, wenn man von jemanden wegen Urheberrechtsverletzung belangt wird.
Viele Musiker erzählen oft, dass wenn man einen Titel, an dem und dem Tag bei der GEMA angemeldet hat, dieser Antrag vor Gericht als Beweis dann gültig ist.
Aber leider gilt die Anmeldung bei der GEMA eines Werkes NICHT als Beweis vor Gericht. Wer schon Mal ein Werk bei der GEMA angemeldet hat, der weiss, dass man nur ein Formular ausfüllt und die Daten des jeweiligen Werkes angibt. Mehr nicht. Es wird keine Audioaufnahme oder Tonträger eingereicht, die dann eventuell als Beweis vorgelegt werden könnte, wenn es Streit um ein Werk gibt.
Musik verkaufen ohne GEMA – die GEMA und der Musikvertrieb
Die letzten Wochen im Studio waren sehr Erfolgreich und man möchtest die Früchte seiner Arbeit jetzt unters Volk bringen. Aber Darf man Musik verkaufen ohne GEMA? Vor nicht allzulanger Zeit musste man für dieses Vorhaben ein Label gründen, Tonträger herstellen lassen und mit der Hilfe eines Musikvertriebes, die Tonträger an die Geschäfte verteilen.
Das hat sich seit dem Vormarsch der digitalen Welt etwas geändert. Denn um heutzutage seine EP oder Album zu veröffentlichen, benötigt man kein Label mehr. Es reicht ein digitaler Musikvertrieb, der das Produkt in die digitalen “Läden” stellt. Diese Musikvertriebe nennt man Aggregatoren. Im World Wide Web wirst Du viele Firmen finden, die Ihre Dienste in diesem Bereich anbieten.
Hast Du Dich für eine Firma entschieden, kümmert die sich darum, dass die Produkte, die Du Ihnen gegeben hast, in den Verkaufsportalen gelistet werden und wenn verkäufe generiert wurden, um die Abrechnung mit den einzelnen Portalen. Die Einnahmen werden dann über die Aggregatoren abgerechnet und nach Abzug der vereinbarten Prozente für Ihre Leistung, wird der Restbetrag auf Euer angegebenes Konto überwiesen.
Die GEMA hat mit dieser Sache absolut nichts zu tun !!!
Wenn man kein Mitglied bei der GEMA ist und seine Werke dort nicht zur Verwertung angemeldet hat, bekommt man sein Geld ohne Abgaben an die GEMA vom Vertrieb überwiesen.
Was bedeutet das für Dich?
Fazit: Die GEMA schützt nicht das Urheberrecht, der von Dir komponierten Werke, sondern nimmt nur die Verwertungsrechte gegenüber Dritter wahr, wenn diese Musik von Dir verwenden. Solltest Du also keinen Verwertungsvertrag als Komponist oder Texter mit der GEMA abgeschlossen haben, kannst Du Deine Musik verkaufen ohne GEMA Abführung – weltweit. Keiner kann und wird Dich dazu zwingen, der GEMA beizutreten, wenn Du Deine eigene Musik als Hobbymusiker verkaufen möchtest.
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Man braucht niemanden, um Musik im Internet zu verkaufen. Es gibt genug Möglichkeiten seine Musik auf eigene Faust, ohne Dritte und ohne Gebühren an Dritte, zu verkaufen! Wer wirklich seine Musik verkaufen will, findet diesen Weg, ich habe ihn bereits gefunden 😉
Ich habe eine Frage!
Wenn ich meine eigene Tonaufnahme (z. B. Klavier) eines Werkes von Mozart oder Schostakovich online veröffentlichen (z.B. via CD Baby) und verkaufen möchte (auf iTunes, Google Play, Spotify etc) – brauche ich eine „Anmeldung“ meines „digitalen Albums“ bei der GEMA oder haben sie damit gar nichts zu tun? Mozart ist z.B. seit mehr als 70 Jahren tot und seine Werke „publich domain“ – Schostakovich dagegen noch nicht …
Vielen Dank für die Antwort! 🙂
Hallo Andrey,
Du benötigst keine Anmeldung bei der GEMA.
Viele Grüße
Niko